Verstöße werden geahndet
Darüber hinaus liegen gewerbe- bzw. handwerksrechtliche Verstöße vor, die sowohl nach der Gewerbe- und Handwerksordnung als auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung geahndet werden.
Auch den Auftraggebern kann hierbei ein Verfahren wegen Beauftragung mit Schwarzarbeit drohen.
In den meisten Fällen geben die „Tinker“, so heißen die Teerkolonnen, vor, Straßen geteert und noch Teer übrig zu haben und deshalb günstige Arbeiten anbieten zu können. In der Regel wird mit Rabatten geworben, die nur sofort gelten, um Druck beim Kunden aufzubauen. Es wird suggeriert, dass sich eine günstigere Gelegenheit nicht so schnell wieder bieten wird. Weiterhin wurden in der Vergangenheit auch Abriss- und Pflasterarbeiten angeboten. Was zunächst wie ein Schnäppchen erscheint, kann fatale Folgen haben.
Zudem entledigen sich die Teerkolonnen des angefallenen Schutts und der Materialrückstände häufig im nächstgelegenen Wald oder auf Feldwegen. Die ordnungsgemäße Entsorgung erfolgt dann auf Kosten aller Bürgerinnen und Bürger durch den Landkreis Havelland. Die Folge sind steigende Abfallgebühren.
Hauseigentümerinnen und -eigentümer sollten sich bewusst sein, dass sie für die Schuttentsorgung verantwortlich sind und Verstöße geahndet werden.
Achtsamkeit bei der Beauftragung von Firmen
Bauherrinnen und Bauherren wird eindringlich geraten, mögliche Firmen vor Auftragserteilung zu überprüfen und nur seriöse Handwerksfirmen oder Garten- und Landschaftsbauunternehmen zu beauftragen.
Anhaltspunkte zur Bewertung der Seriosität der Firma können eine nachvollziehbare Adresse des Firmensitzes, eine Bankverbindung und eine Steuernummer sein. Für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber ist es wichtig von der beauftragten Firma einen Nachweis über den Verbleib bzw. die ordnungsgemäße Entsorgung der angefallenen Abfälle (Deponie-Nachweis) zu erhalten.
Landkreis bittet um Anzeige
Um Schaden für sich und andere abzuwehren, sollten Sie davon Abstand nehmen, die ausländischen Teerkolonnen zu beauftragen.
Wer die Wanderarbeiter bei der Arbeit sieht oder wem Aufträge angeboten werden, wird gebeten, sich beim Landkreis Havelland, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, unter der Telefonnummer 03385 551-4660 zu melden.
Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Schönwalde-Glien unter der Telefonnummer 03322 24 84 20.