Diese beinhaltet unterschiedliche Entnahmezeiten in den nächsten Wochen. So ist bis Ende August eine Wasserentnahme nur zwischen 19 und 10 Uhr möglich. Ab September gelten Zeiten zwischen 18 und 10 Uhr. Diese Einschränkungen gelten allerdings nicht für erlaubte Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund. Auch die Bewässerung von Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot ausgenommen.
Für landwirtschaftliche Betriebe werden Ausnahmen von dieser Regelung auf Antrag geprüft.
Umweltdezernent Michael Koch: „Durch diese Einschränkung ermöglichen wir es den Bürgern, ihre Gärten zu wässern und dennoch unsere Wasserressourcen zu schützen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die aufgrund der Trockenheit und der damit einhergehenden drastischen Auswirkungen auf unsere Gewässer notwendig geworden ist.“