Schöffenwahl 2023


Der Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. informiert interessierte Bürger und Bürgerinnen bereits ab dem 15. September 2022 über die Grundlagen des Schöffenamtes. DIe konkreten Daten und Orte der Veranstaltungen sowie weitere Informationen können unter  https://ehrenamtliche-richter.org/veranstaltungen/  abgerufen werden.

Für die am 1. Januar 2024 beginnende neue Amtsperiode werden neue Schöffen und Schöffinnen gesucht. Das Schöffenamt kann nur von Personen ausgeübt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Interessierte müssen bis zum Amtsantritt das 25. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht älter als 69 Jahren sein. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, werden nicht gewählt.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.schoeffen.de