Hinweise aus der Verwaltung zur Antragstellung von Veranstaltungen und eventuellen Ausnahmegenehmigungen


 Anmelden von Veranstaltungen sowie Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 2 Absatz 2 des BbgGastG

  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 10 Absatz 3 LImschG zum Verbot der Störung der Nachtruhe
  •  Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 11 Absatz 4 LImschG zur Benutzung von Tongeräten im Freien
  •  Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 12 Absatz 1 LImschG zum Abbrennen von Feuerwerken
  •  Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. § 7 LImschG vom Verbot des Verbrennens im Freien

 verfahren können.

Wer eine Veranstaltung durchführen möchte, auf welcher die Nachtruhe ggf. in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gestört wird sowie Tongeräte im Freien benutzt werden, hat die Veranstaltung anzumelden und Ausnahmegenehmigungen gem. § 10 und § 11 LImschG zu beantragen

Soll zu einem bestimmten Anlass eine gewerbsmäßige Bewirtung, der Getränkeausschank und/oder die Speisenabgabe, erfolgen, ist dies unter Verwendung des amtlichen Formulars anzuzeigen. Die Gewerbsmäßigkeit liegt auch dann vor, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.

Anlässe können u.a. sein: Dorffeste, Hoffeste, Vereinsfeste, Sportveranstaltungen sowie sonstige Veranstaltungen, die der Allgemeinheit zugänglich sind.

Wer ein Feuerwerk abbrennen will, bedarf hierzu gem. § 12 Absatz 1 LImschG der Erlaubnis.

Sollten Sie ein Feuer im Freien verbrennen, so bedarf es hierzu der Erlaubnis gem. § 7 LImschG

Alle Formulare zur Beantragung der aufgeführten Genehmigungen erhalten Sie im Ordnungsamt sowie auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien (www.schoenwalde-glien.de). Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Voraussetzung für die Erteilung der genannten Erlaubnisse ist, dass die entsprechende Anträge mindesten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Werden die Anträge nicht rechtzeitig (Posteingang in der Gemeinde Schönwalde-Glien 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) eingereicht, wird eine Genehmigung für die Veranstaltung nicht ausgestellt und diese bzw. Teile der Veranstaltung können nicht stattfinden.

Sie können Ihre Anträge gerne per Mail einreichen.

ordnungsamt@schoenwalde-glien.de

gewerbeamt@schoenwalde-glien.de

Damit ein reibungsloser Ablauf Ihrer Veranstaltungen erfolgen kann, bitten wir Sie zukünftig um die Berücksichtigung.

Alle oben angeführten Genehmigungen sind für ortsansässige Vereine kostenfrei!