Brandenburger Naturschutzpreis: Bewerbungen bis 29. April einreichen


Mit dem Naturschutzpreis ehrt die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg jedes Jahr richtungsweisende Leistungen im Bereich des aktiven, praktischen Naturschutzes, der nachhaltigen Landnutzung oder auch eine vorbildliche Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung. Darüber hinaus prämiert die Stiftung auch wissenschaftliche, planerische oder wirtschaftliche Leistungen.
Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel: „Ohne den bemerkenswerten und vielfach ehrenamtlichen Einsatz für Natur und Umwelt wären sehr viele Projekte und Erfolge im Naturschutz nicht denkbar. Durch die Auszeichnung mit dem Brandenburger Naturschutzpreis, aber auch allein durch die Nominierung würdigen wir dieses wichtige Engagement.
Daher ermutige ich jede und jeden, eine Bewerbung oder einen Vorschlag für den Preis einzureichen“, so Axel Vogel, der zu Jahresbeginn den Stiftungsratsvorsitz der Landesstiftung von der ins Bundes-Landwirtschafts-ministerium nach Berlin gewechselten Silvia Bender übernommen hat.
2021 war mit Knut Kucznik ein Brückenbauer zwischen Naturschutz und Landnutzung ausgezeichnet worden. Kucznik denkt Bewirtschaftung und Naturschutz zusammen und entwickelt Beweidungskonzepte ausdrücklich zum Schutz von Lebensräumen und Arten.
So profitieren von der Beweidung nasser Moorflächen um Altlandsberg mit Wasserbüffeln gleich drei stark bedrohte FFH-Schmetterlingsarten: der Helle und Dunkle Wiesenknopfameisenbläuling sowie der Große Feuerfalter.
Für den Brandenburger Naturschutzpreis können einzelne Personen, Verbände, Vereine, oder Unternehmen sowie Schulklassen, Kindergruppen oder Arbeitsgemeinschaften vorgeschlagen werden bzw. sich selbst bewerben. Der Preis richtet sich auch an Menschen, die nicht in Brandenburg leben, sich aber in besonderem Maße um den Schutz von Natur und Landschaft zwischen Elbe und Oder verdient gemacht haben.
Bewerbungsformular, Auswahlkriterien und weitere Informationen unter:
www.naturschutzfonds.de/ueber-uns/naturschutzpreis/

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vom 28.01.2022