Diese betreffen die komplette Asphalttragschicht sowie die Mittelbordanlage vom Anschluss an die Einmündung Lindenallee bis zur gepflasterten 90°-Kurve bei Grundstück Nr. 22.
Die Einigung zur Mängelbeseitigung wurde per Gerichtsbeschluss vom 31.08.23 mit der richterlichen Festlegung, dass die Mängel bis einschließlich 31.12.2023 beseitigt werden, erzielt.
Fa. AS+BE GmbH hat am 25.10.2023 die Verkehrsrechtliche Anordnung als Voraussetzung für die Eröffnung der Baustelle beantragt. Diese wurde innerhalb von 10 Arbeitstagen vorfristig der üblichen Beteiligungsfrist durch alle anzuhörenden Behörden ausgestellt (14 Tage). In dieser ist auch festgelegt, dass die Ver- und Entsorgung der Grundstücke und der Zufahrten zu sichern ist.
Mit einer Vorlauffrist von einer Woche, am 09.11.2023, informierte die Fa. AS+BE GmbH die betroffenen Anwohner mit einem Infoblatt über die Bautätigkeiten. Am 15.11.2023 begann die Baufirma mit dem Einrichten der Baustelle, am 17.11.23 erfolgte dann der komplette Rückbau der Asphaltdeckschicht und der darunterliegenden mangelhaften Asphalttragschicht. Der Rückbau der derzeit noch teils vorhandenen Betonunterbettung- und rückstütze der bereits ausgebauten Borde des Trennbordes zwischen Asphalt- und Pflasterbefestigung wird entsprechend des bisherigen Baufortschritts voraussichtlich bis Mitte der 48. KW abgeschlossen sein.
Auf Grund der vorherrschenden niedrigen Temperaturen bleibt abzuwarten, wann seitens der Baufirma mit dem Neubau der Mittelbordanlage begonnen wird. Dies ist witterungsabhängig.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die Durchführung dieser Arbeiten.