Zur Verstärkung des landwirtschaftlichen Berufsstandes im Schätzungsausschuss sucht das Finanzamt Oranienburg vorrangig für den Einsatz im Landkreis Havelland zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere ehrenamtlich tätige Bodenschätzer.
Aufgabenschwerpunkte:
Die Bodenschätzung hat den gesetzlichen Auftrag, die landwirtschaftlich nutzbaren Böden flächendeckend zu beschreiben und zu bonitieren. Dazu werden die Ertragsbedingungen wie Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, Klima- und Wasserverhältnisse im Gelände erfasst und die Ertragsfähigkeit der Böden festgestellt.
Die gewonnenen Daten stellen eine bundeseinheitliche Grundlage für die Besteuerung dar, werden aber auch für nichtsteuerliche Zwecke wie zur Flurbereinigung, zur Erstellung von Bodenübersichtskarten, Bodenfunktionskarten und Bodeninformationssystemen genutzt.
Anforderungsprofil:
- Voraussetzungen sind gute Kenntnisse der Landwirtschaft und Bodenkunde durch eine Ausbildung oder Beruf als Landwirt, Meliorationsingenieur, Bodenkundler o.ä.
- Interesse an einer Tätigkeit im Außendienst nach Absprache im Frühjahr und Herbst an mehreren Tagen im Jahr (ca. 15 bis 20)
- Führerschein der Klasse B
- Bereitschaft den eigenen PKW im Außendienst zu nutzen
- Fähigkeit mehrere Stunden zu laufen und körperlich zu arbeiten
Bewertung:
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird entschädigt mit 9,50 € bis 11,50 € je volle Stunde Abwesenheit vom Heimatsort. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Erfahrung. Zusätzlich erhalten Bodenschätzer Tagegeld (14,- €) und Wegstreckenentschädigung (0,30 €/km) nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Einarbeitung in die Bodenschätzung erfolgt durch die landwirtschaftliche Sachverständige des Finanzamtes Nauen.
Bei Interesse an dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit melden Sie sich bitte im Finanzamt Nauen bei Frau Claudia Vincenz unter Telefon 03321/412-667 wochentags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Hinweis zu Datenverarbeitung/Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet. Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Bewerber/innen (m/w/d) in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten während des Auswahlverfahrens ein. Ein Widerruf Einwilligung ist jederzeit möglich. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in diesem Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.