Bürgerhaushalt

Bürgerhaushalt Schönwalde-Glien

Ihre Ideen für unsere Gemeinde Schönwalde-Glien

Unsere Bürgerinnen und Bürger können ab sofort ihre Ideen und Vorschläge für Verbesserungen in der Gemeinde einreichen und entscheiden, welche Ideen in den Gemeindehaushalt aufgenommen und damit verwirklicht werden sollen.

Es stehen im Jahr 2024 erstmalig 50.000 Euro für die Umsetzung der beliebtesten Vorschläge im Haushaltsjahr  2025 zur Verfügung. 

Aber wie funktioniert das mit dem Bürgerhaushalt genau? Was und wie wird es umgesetzt?

Sie können Ihre Ideen postalisch unter Verwendung des ausgedruckten Formulars oder einfach per Online-Formular an die Verwaltung senden:

Anklicken – Ausfüllen – Abschicken:  Vorschlag Bürgerhaushalt

  • So funktioniert's

    Der Bürgerhaushalt wurde in der Gemeinde erstmals im Jahr 2024 für das Haushaltsjahr 2025 eingeführt. Dafür stehen insgesamt 50.000 € zur Verfügung, über deren Verwendung die Bürgerinnen und Bürger für ihres Erachtens wichtige Projekte entscheiden können. Sie können somit direkt mitbestimmen, was in unserer Gemeinde verbessert werden kann, wer Unterstützung erhalten soll, also Geld investiert wird. Das kann eine fehlende Sitzbank oder ein zusätzlicher Papierkorb ebenso wie das Projekt eines Vereines sein.

  • Welche Regeln gibt es?

    Das Wichtigste zuerst: Jede Einwohnerin und jeder Einwohner unserer Gemeinde ab dem vollendetem 16. Lebensjahr kann Vorschläge zum Bürgerhaushalt einreichen und ab dem vollendetem 12. Lebensjahr über die Vorschläge abstimmen!

    Zur Abstimmung kommen alle Vorschläge, die umsetzbar sind und deren Gesamtausgaben inklusive der Neben- und Folgekosten der kommenden 3 Jahre 10.000 Euro nicht übersteigen.

    Voraussetzung ist, dass die Gemeinde für das Vorhaben zuständig ist. Zum Beispiel der Bau von Radwegen an Landesstraßen würde nicht dazu zählen. Entscheidend ist laut der Satzung zum Bürgerhaushalt auch, dass der Vorschlag der Allgemeinheit zugutekommt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Dazu zählen neben Gesetzen auch beschlossene Konzepte und andere Beschlüsse der Gemeindevertretung.

  • Wie kann man Vorschläge einreichen?

    Wer einen Vorschlag einreichen möchte, richtet diesen bitte unter Verwendung des Formulars an den Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien.  Auf dem Vorschlag soll der vollständige Name, die Anschrift und das Alter sowie für Rückfragen möglichst eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden. Für eine genaue Prüfung und Kostenschätzung sollte der Vorschlag detailliert beschrieben und – sofern möglich – mit einem konkreten Standort für das Vorhaben versehen werden.

    Für den Bürgerhaushalt 2025 können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die bis zum 30.04.2024 eingereicht wurden. Danach eingehende Vorschläge werden für nachfolgende Bürgerhaushalte vorgemerkt.

    Hier geht es zum Formular: ausfüllen und Idee einreichen

  • Was passiert mit dem Vorschlag?

    Die eingegangenen Vorschläge werden durch die Gemeindeverwaltung geprüft. Die Vorschläge, die den Richtlinien entsprechen, werden anonymisiert öffentlich zur Abstimmung gestellt. In jedem Fall erhalten die Einreicher immer eine Rückmeldung, ob ihr Vorschlag zur Abstimmung stehen wird.

  • Wie erfolgt die Abstimmung?

    Sollte die Gesamtsumme der gültigen Vorschläge die Höhe des Bürgerhaushaltes übersteigen, wird eine Abstimmung durchgeführt.
    Die Abstimmung erfolgt dann zum Herbst innerhalb von 4 Wochen in Präsenz im Rathaus der Gemeinde.Das Ergebnis der Abstimmung entscheidet, welche Vorschläge mit dem realisiert werden sollen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Satzung Bürgerhaushalt