Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 09.06.2024
Herr Ronny Hermann, gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien, verzichtet mit Schreiben vom 24.02.2025 mit sofortiger Wirkung gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit sofortiger Wirkung.
Gemäß § 60 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf die zweite Ersatzperson des Wahlvorschlages der AfD, Herrn Fritz Verter, übergegangen ist.
Herr Fritz Verter hat am 04.03.2025 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.
Gegen diese Feststellungen der Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.
Schönwalde-Glien, den 05.03.2025
gez.
Cindy Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien