Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 mit der Drucksache DR 099/2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Grünefelder Dorfstraße 8, 10 und 12“, bestehend aus den Flurstücken 12/1, 13, 14, 15 und 16 der Flur 1 der Gemarkung Grünefeld beschlossen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches.
In ihrer Sitzung am 21.11.2024 wurde unter der Drucksache DR 159/2024 der Entwurf zur Flächennutzungsplanplanänderung zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstraße 8, 10 und 12“ im OT Grünefeld einschließlich der Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt.
Das Bebauungsplanverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 2, 4 BauGB aufgestellt. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung von „Landwirtschaftliche Fläche“ in ein „Wohnbaufläche“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung wird hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 06.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.19, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Rathaus & Service/ Aktuelles/ Bekanntmachungen) oder über das Landesportal https://www.uvp-verbund.de/bb (Bauleitplanung) sowie auch über das Geoportal der Gemeinde Schönwalde-Glien unter www.geoportal-schoenwalde-glien.de (Öffentliche Auslegungen) einsehbar.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönwalde-Glien, den 3. Dezember 2024
gez.
Bodo Oehme
(Siegel) Bürgermeister
Änderungsblatt FNP-Ä Grünefelder Dorfstraße 8-10-12