Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe 4 der Gemeinde Schönwalde-Glien


Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung liegt gemäß § 47e BlmSchG und nach dem Brandenburgischem Landesrecht bei den Gemeinden. Damit ist auch die Festlegung von Maßnahmen in das Ermessen der Gemeinde gestellt.

Gemäß § 47d Abs. 3 BlmSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen angehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen in Kenntnis zu setzen.

Da es zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit keine gesetzlichen Regelungen gibt, bestimmen die Gemeinden selbst.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes in der Fassung von 21.08.2024 wird in der Gemeinde Schönwalde- Glien im Zeitraum vom

16.09.2024 bis 18.10.2024

erfolgen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann in der Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien, Berliner Straße 7, 2. OG Raum 2.19 während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Dienstag:              9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18:30 Uhr

Donnerstag:         7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

 

Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan können bei der Gemeinde Schönwalde-Glien bis zum 18.10.2024 eingereicht werden.