Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei CDU zur Wahl des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf der Gemeinde Schönwalde-Glien am 25.05.2014
Herr Lothar Lüdtke, gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf, verzichtet gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf.
Gemäß § 60 Absatz 3 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Dorf auf die zweite Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU, Herrn Jörg Stehno zum 16.01.2024 übergegangen ist.
Herr Jörg Stehno hat am 15.01.2024 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.
Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.
Schönwalde-Glien, den 16.01.2024
gez.
Cindy Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien