Bekanntmachung der Wahlleiterin gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 81 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in den Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) zur Wahl des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 09.06.2024

Frau Dr. med. Uta Krieg-Oehme, gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung, verzichtet mit Schreiben vom 23.09.2024 mit sofortiger Wirkung gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf ihren Sitz als gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung. Damit verliert sie die Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung mit sofortiger Wirkung.

Gemäß § 60 Absatz 3 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Siedlung auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU, Herrn Gregor Fritsch, übergehen wird. 

Herr Gregor Fritsch hat am 26.09.2024 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.

 

Schönwalde-Glien, den 01.10.2024

gez.
Cindy Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien