Bekanntmachung der Wahlleiterin gemäß §§ 59 und 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 09.06.2024

Herr Bodo Oehme, gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien, verzichtet gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit sofortiger Wirkung.

Gemäß § 60 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU, Herrn Heiko Dohn, übergegangen ist.

Herr Heiko Dohn hat am 26.06.2024 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.

Gegen diese Feststellungen der Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.

 

Schönwalde-Glien, den 04.07.2024

gez.

Cindy Hein

Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien