Bebauungsplan Nr. 14 "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch" 1. Änderung der Gemeinde Schönwalde–Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf


Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der Sitzung am 16.05.2024 unter der Drucksache Nr. 204 / 2024 als Satzung beschlossene  Bebauungsplan Nr. 14 "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch" 1. Änderung für das Gebiet in der Ortslage Schönwalde-Dorf,  bestehend aus der Planzeichnung und dem Text für das ca. 47,8 ha große Gemeindegebiet wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan Nr. 14 "Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch" 1. Änderung ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde – Glien, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde - Glien, während folgender Zeiten:

 

 Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

 Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr,

 Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

 Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),

 

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind Mängel der Abwägung sowie eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Schönwalde-Glien, den                                         gez.

                                                                                         Bodo Oehme, Bürgermeister

(Dienstsiegel)