Aufforderung zur Anmeldung von Hunden gem. § 2 HundehV


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Änderung der Hundehalterverordnung vom 24.06.2024 zum 01.07.2024 sind gemäß § 2 Hundeverordnung des Landes Brandenburg nun alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer dazu verpflichtet, ihre Hunde beim Ordnungsamt anzumelden.

Das Formular für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien unter: https://www.schoenwalde-glien.de/de/buergerservice/leistungen/BRA:entry:55018-VLR/hundehaltung-anzeigepflicht/

Frist zur Anmeldung

Die Frist zur Anmeldung beträgt 3 Monate ab dem Datum dieser Bekanntmachung. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb dieses Zeitraums die Anmeldung Ihres Hundes vornehmen. Die Anmeldung kann persönlich im Ordnungsamt, schriftlich oder per Mail mittels Formulars erfolgen.

 

Erforderliche Unterlagen

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Formular
  • Nachweis über die Kennzeichnung des Hundes (Mikrochipnummer)

Konsequenzen bei Fristversäumnis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Versäumnis der Anmeldefrist ordnungsbehördliche Maßnahmen nach sich ziehen kann. Dies kann unter anderem Geldbußen oder andere behördliche Auflagen umfassen. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie dringend, die Anmeldefrist einzuhalten.

Kontakt und weitere Informationen

Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Anmeldung steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, oder persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus.


Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ordnungsamt Schönwalde-Glien