1. Änderungssatzung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien und/oder eines Platzes in einer Berliner Kindertagesstätte gemäß Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Kita-Satzung)


§ 1 Präambel

Auf der Grundlage der nachfolgend genannten Gesetze und unter Berücksichtigung folgender Rechtsprechungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.07.2024 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen (Kita-Satzung) erlassen:

  • § 90 Achtes Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe –

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022),

zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152)

  • § 17 Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und

Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 16], S.384)

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 11], S.8)

  • §§ 2, 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom

18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S.286); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/22, [Nr. 18], S.6)

  • Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige

Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom 7. Dezember 2001

(GVBl. I/02, [Nr. 6], S.54)

  • Urteil 6 K 627/13 Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
  • Urteil OVG 6 A 15.15 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 6. Senat

 

Artikel 1

Änderung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien und/oder eines Platzes in einer Berliner Kindertagesstätte gemäß Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Kita-Satzung)

 

§ 2 Geltungsbereich Absatz (3) wird geändert gefasst wie folgt:

(3) Für die Versorgung des Kindes mit einer Mittagsmahlzeit in der Kita haben die Personensorgeberechtigten einen Zuschuss (Essengeld) zu zahlen. Die Regelung zur Erhebung des Essengeldes ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

 

§ 4 Elternbeitrag, 4.1. Erhebung des Elternbeitrages Absatz (3) wird geändert gefasst wie folgt:

(3) Das Essengeld ist ein Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen. Näheres regelt die Satzung zur Erhebung und Höhe von Verpflegungskosten für die Mittagessenverpflegung der Kinder in kommunalen Kindereinrichtungen und Schülerinnen und Schüler der Grundschulen in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Mittagessen-Satzung).

 

§ 4 Elternbeitrag, 4.2. Berechnung des Platzgeldes, 4.2.4. Einkommen Absatz (2), 1. Satz Buchstabe e) wird ersatzlos gestrichen.

 

§ 5 Festsetzung der Gebühren, Mitwirkungspflichten Nr. 4. wird geändert gefasst wie folgt:

4. Auf Antrag der Gebührenschuldner, nach Änderung der Betreuungszeit und/oder der Kategorie (Kinder unter 3 und Hortkinder) und bei einer wesentlichen Veränderung der Einkommensverhältnisse erfolgt eine Neuberechnung der Gebühren.

 

§ 6 Sonstige Regelungen Absatz (1) letzter Satz und Absatz (2) werden ersatzlos gestrichen, Absatz (3) wird zu Absatz (2), Absatz (4) zu Absatz (3) und Absatz 5 zu Absatz (4).

 

§ 7 Auskunftspflicht, Datenschutz und Ordnungswidrigkeiten Absatz (7) wird geändert wie folgt:

(7) Für Ordnungswidrigkeiten nach dieser Satzung ist zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Hauptverwaltungsbeamte (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf). Die Vorschriften des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I, S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73) finden entsprechend Anwendung.

 

Artikel 2

Diese 1. Änderungssatzung der Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien und/oder eines Platzes in einer Berliner Kindertagesstätte gemäß Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Kita-Satzung) tritt zum 01.08.2024 in Kraft.

 

Schönwalde-Glien, den 7. Juli 2024

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

 

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