Hiermit werden alle Steuerpflichtigen daran erinnert, dass folgende Zahlungen für das II. Quartal 2023 am
15. Mai 2023
fällig sind:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Zweitwohnungssteuer.
Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.
Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.
Schönwalde-Glien, den 05. April 2023
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister