Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für das I. Quartal 2023 am
15. Februar 2023
fällig sind:
- die Grundsteuer A
- die Grundsteuer B
- die Gewerbesteuer
- die Hundesteuer
- die Zweitwohnungssteuer
Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.
Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.
Schönwalde-Glien, den 03. Januar 2023
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister