Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß § 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 81 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in den
Ortsbeirat Schönwalde-Dorf der Gemeinde Schönwalde-Glien
Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei SPD zur Wahl des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf der Gemeinde Schönwalde-Glien am 25.05.2014
Herr René Beier, gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf, verzichtet zum 01.04.2023 gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf seinen Sitz als gewähltes Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf ab dem 01.04.2023.
Gemäß § 60 Absatz 3 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz im Ortsbeirat Schönwalde-Dorf auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD, Herrn Wilfried Seiring, zum 01.04.2023 übergehen wird.
Herr Wilfried Seiring hat am 24.01.2023 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.
Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in
§§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.
Schönwalde-Glien, den 06.02.2023
gez.
Cindy Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien