Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.02.2023 unter der Drucksache DR184/2022 beschlossene „Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Schönwalde-Glien“, bestehend aus der Textfassung, wird hiermit gemäß §14 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt gemacht.
Die „Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Schönwalde-Glien“ (in der Satzungsfassung März 2023) tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Schönwalde-Glien ab diesem Tag im Hauptamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 1.14, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend ist die Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Schönwalde-Glien ab diesem Tag im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de
Schönwalde-Glien, den 3. März 2023
gez.
Bodo Oehme
(Siegel) Bürgermeister
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Schönwalde-Glien