Gemäß § 16 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG), in Verbindung mit § 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), ist für das Wahlgebiet
Gemeinde Schönwalde-Glien
ein Wahlausschuss zu bilden.
Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende, ihrer Stellvertreterin und fünf Beisitzern. Die Vorsitzende und ihre Stellvertreterin wurden gemäß § 15 Absätze 1 und 4 BbgKWahlG durch die Vertretung berufen.
Der Wahlleiter beruft die Beisitzer auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aus den wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes.
Der Wahlausschuss fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit in öffentlicher Sitzung. Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind.
Verweisen möchte ich auf die Ablehnungsgründe zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlausschuss, nach § 92 Abs. 5 des BbgKWahlG. Gemäß § 92 Abs. 4 BbgKWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglied in einem Wahlausschuss sein.
Ich möchte Sie daher bitten, mir einen geeigneten Vorschlag zur Berufung als Beisitzer für den Wahlausschuss zu unterbreiten. Die Vorschläge reichen Sie bitte an die
Gemeinde Schönwalde-Glien
Schönwalde-Siedlung
Wahlleiterin
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Der Vorschlag soll enthalten: Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die telefonische Erreichbarkeit.
Bitte teilen Sie Ihren Vorschlag bis zum 15.02.2024 mit.
Mit freundlichen Grüßen
Cindy Hein
Wahlleiterin