Zahlungserinnerung


Hiermit dürfen wir alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass folgende Zahlungen für das IV. Quartal 2022 am

15. November 2022

fällig sind:

  • die Grundsteuer A
  • die Grundsteuer B
  • die Gewerbesteuer
  • die Hundesteuer
  • die Zweitwohnungssteuer

Gemäß § 259 Abgabenordnung können die vorgenannten Steuern und Gebühren vollstreckt werden. Einer besonderen Mahnung an die einzelnen Schuldner bedarf es nicht, wenn vor Fälligkeit an die Zahlung erinnert wird.

Diese Zahlungserinnerung gilt als öffentliche Bekanntmachung im Sinne des § 259 der Abgabenordnung.

Schönwalde-Glien, den 30.09.2022

gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister