Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28 Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 15 S. 358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 27) erhalten folgende Flurstücke 324, 310 und 34 teilweise der Flur 5 in der Gemarkung Pausin die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt:
Lagebezeichnung: Straßenname
Flurstück 310 Zur Bütenheide
Flurstück 324 und Flurstück 34 tlw. Turmfalkenstraße
Gemarkung Pausin, Flur 5
Klassifizierung:
Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 2 und § 3 BbgStrG.
Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Schönwalde-Glien
Widmungsbeschränkung:
ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend
Inkrafttreten:
Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, -Der Bürgermeister-, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Schönwalde-Glien, den 26. April 2022
Gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister Siegel