Widmungsverfügung


Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28 Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 15 S. 358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 27)  erhalten folgende Flurstücke 324, 310 und 34 teilweise der Flur 5 in der Gemarkung Pausin die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt:

 

Lagebezeichnung:                                                                                            Straßenname                     

Flurstück 310                                                                                                           Zur Bütenheide

Flurstück 324 und Flurstück 34 tlw.                                                               Turmfalkenstraße

Gemarkung Pausin, Flur 5                                                                                           


Klassifizierung:

Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 2 und § 3 BbgStrG.

 

Träger der Straßenbaulast:

Gemeinde Schönwalde-Glien

 

Widmungsbeschränkung:

ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend

 

Inkrafttreten:

Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, -Der Bürgermeister-, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Schönwalde-Glien, den 26. April 2022

Gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister                                                                     Siegel