Sechste Satzung zur Änderungder Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg


Hinweis zur Bekanntmachung der Sechsten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg 

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat die von ihm mit Bescheid vom 20. Oktober 2022 kommunalaufsichtlich genehmigte Sechste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg am 9. November 2022 im Amtsblatt für Brandenburg, 2022, Nr. 44, Seite 883, öffentlich bekannt gemacht. (Hinweis im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)).

Die Sechste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes ist am 10. November 2022 in Kraft getreten. Die Sechste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung hat folgenden Wortlaut, der hier deklaratorisch wiedergegeben wird:

 

Sechste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg

 

Bekanntmachung

des Ministeriums des Innern und für Kommunales

Gesch.Z.: 33-347-21

Vom 20. Oktober 2022

 

I.

Genehmigung

Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Sechsten Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg erfolgenden Beitritt des Amtes Bad Wilsnack/Weisen, der Gemeinden Mühlenbecker Land und Oberkrämer sowie der Städte Doberlug-Kirchhain, Großräschen, Guben, Friedland (Niederlausitz), Luckenwalde, Ludwigsfelde, Pritzwalk, Velten und Werder (Havel) zum

Zweckverband.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus erhoben werden.

Im Auftrag
Stevener

 

II.

Die Satzung hat folgenden Wortlaut:

„Sechste Satzung zur Änderung

der Verbandssatzung des Zweckverbandes

Digitale Kommunen Brandenburg"

vom 6. September 2022

Aufgrund des § 18 Satz 1 des Gesetzes über kommunale

Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014 (GVBI. I Nr. 32), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 19. Juni 2019 (GVBI. I Nr. 38, S. 1), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg in ihrer 8. Sitzung am 6. September 2022 folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen der Verbandssatzung

Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. April 2020 (Amtsblatt für Brandenburg, 2020, Nummer 14, Seite 290), zuletzt geändert durch die Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 23. Juni 2022 (Amtsblatt für Brandenburg, Nummer 24 aus 2022, Seite 562), wird wie folgt geändert:

  1. § 8 wird wie folgt geändert:
    a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

„(4) Die Verbandsversammlung tagt grundsätzlich in Präsenzsitzung. Vertretungspersonen von Verbandsmitgliedern können auf begründeten Antrag an der Sitzung per Video teilnehmen, soweit dies technisch möglich ist. Ein begründeter Antrag liegt vor, wenn die Vertretungsperson und ihre allgemeine oder erste Stellvertretung anderenfalls ihre persönliche Teilnahme an der Sitzung aus beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder vergleichbaren Gründen nicht ermöglichen könnte. Im Übrigen findet § 34 Absatz 1a Satz 4 ff. BbgKVerf Anwendung.“

     b) Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden zu den Absätzen 5 und 6.

 

2. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

                               „Verbandsmitglieder nach § 2 Satz 1 sind:

1.             Amt Bad Wilsnack/Weisen

2.             Amt Biesenthal-Barnim

3.             Amt Brück

4.             Amt Dahme/Mark

5.             Amt Elsterland

6.             Amt Gransee und Gemeinden

7.             Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

8.             Amt Lebus

9.             Amt Lindow (Mark)

10.           Amt Neustadt (Dosse)

11.           Amt Neuzelle

12.           Amt Niemegk

13.           Amt Peitz/Picnjo

14.           Amt Rhinow

15.           Gemeinde Eichwalde

16.           Gemeinde Fehrbellin

17.           Gemeinde Heideblick

18.           Gemeinde Heidesee

19.           Gemeinde Märkische Heide

20.           Gemeinde Michendorf

21.           Gemeinde Mühlenbecker Land

22.           Gemeinde Nuthetal

23.           Gemeinde Oberkrämer

24.           Gemeinde Panketal

25.           Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

26.           Gemeinde Schipkau

27.           Gemeinde Schöneiche bei Berlin

28.           Gemeinde Schönwalde-Glien

29.           Gemeinde Schorfheide

30.           Gemeinde Schwielowsee

31.           Gemeinde Tauche

32.           Gemeinde Uckerland

33.           Gemeinde Wolfersdorf

34.           Gemeinde Wusterhausen/Dosse

35.           Gemeinde Wustermark

36.           Gemeinde Zeuthen

37.           Landeshauptstadt Potsdam

38.           Stadt Altlandsberg

39.           Stadt Angermünde

40.           Stadt Bad Belzig

41.           Stadt Bad Freienwalde (Oder)

42.           Stadt Beelitz

43.           Stadt Bernau bei Berlin

44.           Stadt Cottbus/Chóśebuz

45.           Stadt Doberlug-Kirchhain

46.           Stadt Falkensee

47.           Stadt Friedland

48.           Stadt Fürstenberg/Havel

49.           Stadt Großräschen

50.           Stadt Guben

51.           Stadt Hohen Neuendorf

52.           Stadt Königs Wusterhausen

53.           Stadt Kremmen

54.           Stadt Kyritz

55.           Stadt Lauchhammer

56.           Stadt Luckenwalde

57.           Stadt Ludwigsfelde

58.           Stadt Oranienburg

59.           Stadt Premnitz

60.           Stadt Pritzwalk

61.           Stadt Senftenberg/Zy Komorow

62.           Stadt Spremberg/Grodk

63.           Stadt Velten

64.           Stadt Werder (Havel)

65.           Stadt Werneuchen

66.           Stadt Wittenberge

67.           Stadt Wittstock/Dosse

68.           Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V.

69.           Zweckverband Bauhof TKS.“

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

 

Cottbus, 18. Oktober 2022

gez. Kerstin Hoschke
stellv. Verbandsvorsteherin“