Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch“, 1. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 PlanSiG


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat am 25.01.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch, 1. Änderung (Beschluss-Nr. 152/2021) beschlossen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Er umfasst in der Gemarkung Schönwalde die

Flur 2:     Flurstücke 423, 433, 448

Flur 030: Flurstücke 49, 86, 87, 88 tlw, 89, 90 sowie 91 und 97 jeweils tlw.

Da in der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 2 vom 21.02.2022 der durchgeführten öffentlichen Auslegung im Zeitraum 28.02.2022 bis einschließlich 01.04.2022 eine falsche Nennung der betroffenen Flurstücke erfolgte, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung aus formalen Gründen in verkürzter Form wiederholt. Die abgegebenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungszeitraum 28.02.2022 bis einschließlich 01.04.2022 behalten ihre Gültigkeit.

Öffentlich ausgelegt werden der Entwurf des Bebauungsplans mit der dazugehörigen Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente, bestehend aus dem Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, den floristisch-faunistischen Untersuchungen sowie aus den abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Zu Natura 2000-Gebieten

  • Auswirkungen auf FFH-Schutzgebiete im Umfeld des Plangebietes und Beurteilung der Beeinträchtigung deren Schutzzwecke (Grundwasser, Auswirkungen auf Flora und Fauna, Stoffeinträge).

Zum Schutzgut Boden

  • Baugrund- und Altlastenuntersuchungen, Beschreibung der Geologie und der Bodeneigenschaften sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der vorhandenen Böden im Plangebiet, der Versickerungsfähigkeit der vorhandenen Böden und Versickerungsmöglichkeiten im Gebiet, des Ausmaßes der Versiegelung und Beeinträchtigung von Bodenfunktionen, der Maßnahmen zur Minimierung, zum Ausgleich und zum Ersatz des Eingriffs sowie die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich der Versiegelung und die Beschreibung desangrenzenden Bodendenkmals.

Zum Schutzgut Wasser

  • Aussagen zur Grundwasserbeschaffenheit, zu den Auswirkungen auf das Grundwasser / Grundwasserneubildung, zu den Auswirkungen auf die Hydrogeologie des FFH-Gebietes „Muhrgraben mit Teufelsbruch“, zu den Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich; zur Versickerung von Niederschlagswasser, zu den Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in Bezug auf die durch den Plan zugelassene Versiegelung und eine mögliche Beeinträchtigung des Grundwassers.

Zum Schutzgut Klima/ Luft / Lufthygiene / Licht / Lärm

  • Auswirkungen auf Kaltluftentstehung und Luftaustausch, Beschreibung zum Einsatz Erneuerbarer Energien, zu den Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der Auswirkungen, zur Beurteilung der Einhaltung und Überschreitung von schalltechnischen Orientierungswerten, zu den Regelungen zu Bepflanzungen (bspw. extensive Dachbegrünung).

Zum Schutzgut Pflanzen, Arten und Biotope:

  • Auswirkungen auf Flora und Vegetation sowie Fauna/Tierwelt (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Säugetiere, Altholz-Käfer), zu geschützten Niststätten, geschützten Pflanzenarten, Vorkommen von Bäumen nach Baumschutzsatzung, Aussagen zu Forst und Biotopverbund sowie dem Vorkommen geschützter Biotope im Plangebiet, Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der Auswirkungen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs, z.B. Erhalt von Bäumen, Ersatzpflanzungen, Maßnahmen für Fledermäuse und Zauneidechsen, Bauzeitenregelungen, waldrechtliche Belange, sowie Informationen zum Ausgleich und der Kompensation von Habitatverlusten und Beseitigung von Lebensstätten, zu kompensierenden Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs sowie zu Wald- und Waldumwandlung.

Zum Schutzgut Landschaft:

  • Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsräume, Aussagen zur naturräumlichen Einbindung und zum landschaftsbezogenen Erholungswert innerhalb und außerhalb des Plangebietes, FFH-Schutzgebiete, Festsetzungen zur Vermeidung und Ausgleich von Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Erhaltung und Entwicklung von Grün- und Freiflächen), waldrechtliche Belange.

Zum Schutzgut Mensch:

  • Auswirkungen auf Freiraum- und Erholungsnutzungen sowie Bioklima, Aussagen zum Verkehrsaufkommen, schalltechnische Untersuchung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich (Festsetzungen zu Grünflächen, Zugänglichkeit, Überbaubarkeit und Geschossigkeit), Aussagen zu Altlasten und Kampfmittelbelastung.

Zum Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter:

  • Auswirkungen auf Baudenkmal und Bodendenkmal, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich.

Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit mit umweltrelevanten Informationen in Bezug auf:

·         Altlasten, Abfall, Kampfmittel

·         Besonderer Biotopschutz

·         Besonderer Artenschutz und -maßnahmen

·         Hinweise zur Eingriffsregelung und Ausgleichsmaßnahmen

·         Landschaftsplanung

·         Immissionsschutzrechtliche Belange/ Schalltechnische Untersuchung

·         Umgang mit Wald- und Baumbestand

·         Hydrogeologie

·         Niederschlagsversickerung

·         Bodenversiegelung

·         Belastung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen

·         Eingriff in Waldflächen und Waldumwandlung

·         Luftgüter, Klein-/Lokalklima und Klimaschutz

·         Bodendenkmale und Kulturgüter

·         Orts- und Landschaftsbild

·         Grün- und Freiflächenversorgung

·         Natur und Lebensraum

·         Auswirkungen auf die FFH-Gebiete „Muhrgraben und Teufelsbruch“ und „Spandauer Forst“

 

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 4. April 2022 bis einschließlich 22. April 2022

im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jeden aus:

Montag:                                   9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag:                                 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch:                                9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag:                           7:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:                                    9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Stellungnahmen können an die Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Rathaus & Service / Aktuelles / Bekanntmachungen 2022) einsehbar.


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB, welches mit ausliegt.

 

Schönwalde-Glien, den 7. März 2022

                                                                                                                              gez.

                                                                                                                              Bodo Oehme

                                                                               (Siegel)                               Bürgermeister

Alle Unterlagen finden Sie unter folgendem Link