Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 mit der Drucksache DR 063/2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ für das ca. 7.200m² große, zwischen der Alten Gartenstraße und der Dorfstraße gelegene Pangebiet – bestehend aus den Flurstücken 77, 80, 81 und 82 der Flur 2 - im Ortsteil Schönwalde-Dorf beschlossen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches.
In ihrer Sitzung am 19.08.2021 wurde unter der Drucksache DR 121/2021 der Entwurf zur Flächennutzungsplanplanänderung zum Bebauungsplan Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ im OT Schönwalde-Dorf einschließlich Umweltbericht und Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt.
Das Bebauungsplanverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 2, 4 BauGB aufgestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist neben der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange der Eingriff in die Schutzgüter innerhalb der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu ermitteln. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung von „Gemischte Baufläche“ bzw. „Grünfläche“ in ein „Sondergebiet für Reitsport“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und Umweltbericht wird hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Neben dem Entwurf und der Begründung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:
- Landesamt für Umwelt: Hinweise zum Immissionsschutz (Verkehrslärm durch die L20), Hinweise zu wasserwirtschaftlichen Belangen
- Landkreis Havelland: Hinweise zur Umsetzung der externen Kompensationsmaß- nahmen, Hinweise zur artenrechtlichen Prüfung, Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hinweise zur Benutzung der Gewässer und zur Niederschlagswasserableitung
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.09.2021 bis einschließlich 27.10.2021 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne) einsehbar.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönwalde-Glien, den 6. September 2020
gez.
Bodo Oehme
(Siegel) Bürgermeister