Öffentliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung eines Teilstückes der Straße „Am Krämerwald“


Gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 37], S. 3) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 27.10.2008 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 4 Nr. 16 vom 13.11.2008), in der aktuell gültigen Fassung vom 02.09.2021 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 17 Nr. 9 vom 16.09.2021).

 Die Gemeinde Schönwalde-Glien als Trägerin der Straßenbaulast für die Straße „Am Krämerwald“ beabsichtigt, einen Teilbereich der Straße „Am Krämerwald“ für folgende Flurstücke 197 tlw., 205 tlw., 206 tlw. der Flur 7 in der Gemarkung Pausin einzuziehen, da dieser Teilbereich seine Verkehrsbedeutung verloren hat (Plan siehe Anlage).

Durch den Bebauungsplan „Wansdorfer Weg“ in der Urfassung von 1998 sind ehemalige öffentliche Verkehrsflächen überplant worden. Die betroffenen Flächen der ursprünglichen Trasse sind nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.

Eine Karte des betroffenen Straßenabschnittes kann im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.13 während der Öffnungszeiten (dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden. Die Vereinbarung weiterer Termine ist möglich unter Tel. 0 33 22 / 24 84 – 27.

Es besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung vorzubringen. Diese können schriftlich oder zur Niederschrift bei vorgenannter Stelle erhoben werden.

Nach Ablauf von 3 Monaten seit dieser Bekanntmachung ist vorgesehen, einen Beschluss der Gemeindevertretung zur Einziehung des oben genannten Straßenabschnitts herbeizuführen. Dieser wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien in der aktuell gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Schönwalde-Glien, 29.11.2021

Gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister                                                                                                        Siegel


Lageplan Teilstückes der Straße „Am Krämerwald“