Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf sowie 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.08.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14 „Wohnen und Mischnutzung Erlenbruch“, 1. Änderung sowie die parallele 4. Änderung des Flächennutzungsplans (Beschluss-Nr. 097/2020) jeweils in der Fassung vom April 2020 gebilligt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.


Geltungsbereich

Der Geltungsbereich mit ca. 46 ha ist im beiliegendem Lageplan dargestellt. Das Gebiet ist im Norden und Osten durch die Gemeinde- und Landkreisgrenze begrenzt. Gleichzeitig grenzt das Gebiet im Osten und Süden an das Landschaftsschutzgebiet „Nauen-Brieselang-Krämer“ sowie das FFH-Gebiet „Muhrgraben mit Teufelsbruch“. Im Westen grenzt es an die nicht zu ändernden Teile des Bebauungsplans Nr. 14 sowie den Bebauungsplan Nr. 16 „Gewerbegebiet Erlenbruch“, die westlich direkt an die Landstraße L20 grenzen.

#Hinweis: Auf die Benennung von Flurstücken wird hier verzichtet, da die Neubildung / Vereinigung zu einem Flurstück zum 30.06.2020 noch nicht bekannt war und entsprechend auch nicht in den Planunterlagen zu ersehen ist. Planzeichnung und Begründung müssen überarbeitet werden.


Die allgemeinen Planungsziele sind:

  • Die bauplanungsrechtliche Vorbereitung einer überwiegend wohnbaulichen Entwicklung des Areals, die in Teilbereichen            durch wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen sowie Freizeit- und Gemeinbedarfseinrichtungen ergänzt werden kann.
  • Die Sicherung öffentlich zugänglicher Freiflächen.
  • Die Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen zur inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Gebietes.
  • Die Sicherung und Revitalisierung des historischen Gebäudebestands, der städtebaulichen Grundstruktur sowie der                 landschaftlichen Elemente.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisieren die vorgenannten Planungsziele. Parallel erfolgt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Folgende Planunterlagen liegen jeweils für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den Bebauungsplan zur Einsichtnahme bereit:

  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht
     

Folgende umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern liegen zur Einsichtnahme vor:

1. Umweltberichte mit Informationen zu:

  • Schutzgut Boden: Ausmaß der Versiegelung und Beeinträchtigung von Bodenfunktionen, Maßnahmen zur Minimierung, Ausgleich und Ersatz des Eingriffs, Bilanzierung zu Eingriff und Ausgleich der Versiegelung, angrenzendem Bodendenkmal, Altlastenverdachtsflächen,
  • Schutzgut Wasser: Auswirkungen auf das Grundwasser / Grundwasserneubildung, Auswirkungen auf die Hydrogeologie des FFH-Gebietes „Muhrgraben mit Teufelsbruch“, Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich; z.B. Versickerung von Niederschlagswasser,
  • Schutzgut Klima und Luft: Auswirkungen auf Kaltluftentstehung und Luftaustausch, Erneuerbare Energien, Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der Auswirkungen,
  • Schutzgut Arten und Biotope: Auswirkungen auf Flora und Vegetation sowie Fauna/Tierwelt (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Säugetiere), Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der Auswirkungen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs, z.B. Erhalt von Bäumen, Ersatzpflanzungen, Umsiedlung Zauneidechsen, Bauzeitenregelungen, waldrechtliche Belange,
  • Schutzgut Landschaft: Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsräume, FFH-Schutzgebiete, Festsetzungen zur Vermeidung und Ausgleich von Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Erhaltung und Entwicklung von Grün- und Freiflächen), waldrechtliche Belange,
  • Schutzgut Mensch: Auswirkungen auf Freiraum- und Erholungsnutzungen, Bioklima und Lärm. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich (Festsetzungen zu Grünflächen, Zugänglichkeit, Überbaubarkeit und Geschossigkeit),
     
  • Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter: Auswirkungen auf Baudenkmal und Bodendenkmal, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich.

2. Folgende gutachterliche Informationen zu umweltrelevanten Aspekten

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand: Dezember 2019
    • Prüfung Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote: Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und weiterer besonders geschützter Arten (Vögel, Amphibien, Reptilien, Fledermäuse, Säugetiere, Insekten)
  • Ergebnisbericht Faunistische Untersuchungen, Stand: April 2019
    • Inkl. Aussagen zur Vorkommen, Kartierung
  • Biotopkartierung, Bestandskarte zum Umweltbericht, Stand: Februar 2019
  • Masterplan Grünordnung, Stand: April 2020
  • FFH-SPA-Verträglichkeitsprüfung für das Natura 2000 Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Spandauer Forst“, Stand: Januar 2020
  • FFH-Vorprüfung für das Natura 2000 Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Muhrgraben mit Teufelsbruch“, Stand: Februar 2020
  • Lageplan Wald i.S.d Landeswaldgesetzes, Stand: April 2019
  • Wald- und Gehölzaufnahme, Stand: September 2018
  • Gutachterliche Stellungnahme zum Waldausgleich, Stand: Oktober 2019
  • Voruntersuchung zur Regenentwässerung B-Plangebiet Erlenbruch, Schönwalde-Glien, Stand: Juli 2019
  • Schalltechnische Untersuchung zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 14, Stand: Juli 2019
  • Verkehrstechnische Untersuchung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14, Stand: November 2019
  • Dokumentation zu den Verkehrstechnischen Untersuchungen der Bebauungspläne Nr. 9, 14 und 17b in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Stand: November 2019
  • Altlasten/ Umwelttechnische Untergrunduntersuchung auf der ehemaligen WGT-Liegenschaft, Stand: November 2018
  • Ergebnisse der Baugrundvoruntersuchung sowie vorläufige Baugrundbeurteilung, Stand: Juni 2018
  • Kurzauswertung von Archivunterlagen auf Aussagen z zu den Gründungsverhältnissen und Versickerungsmöglichkeiten, Stand: Juli 2018
  • Kampfmittelfreimessung, Stand: April 2018
  • Zustand der vorhandenen Grundwassermessstellen, Stand: Juli 2019
  • Allgemeine Angaben zur bauzeitlichen Grundwasserabsenkung, Stand: Juli 2019

3. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der beteiligten Öffentlichkeit mit verfügbaren umweltrelevanten Informationen:

•              Altlasten, Abfall, Kampfmittel

•              Besonderer Biotopschutz

•              Besonderer Artenschutz und -maßnahmen

•              Hinweise zur Eingriffsregelung und Ausgleichsmaßnahmen

•              Landschaftsplanung

•              Immissionsschutzrechtliche Belange/ Schalltechnische Untersuchung

•              Umgang mit Wald- und Baumbestand

•              Hydrogeologie

•              Niederschlagsversickerung

•              Bodenversiegelung

•              Belastung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen

•              Eingriff in Waldflächen und Waldumwandlung

•              Luftgüter, Klein-/Lokalklima und Klimaschutz

•              Bodendenkmale und Kulturgüter

•              Orts- und Landschaftsbild

•              Grün- und Freiflächenversorgung

•              Natur und Lebensraum

•              Auswirkungen auf die FFH-Gebiete „Muhrgraben und Teufelsbruch“ und „Spandauer Forst“


4. Erschließungs- sowie städtebaulicher Vertrag, Stand 06.04.2020.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 28.09.2020 bis einschließlich 28.10.2020.

im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jeden aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                        (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 bis 13.00 Uhr)

Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden eingehalten. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge dürfen die ausgelegten Unterlagen zum Bebauungsplan nur einzeln und nach Anmeldung gesichtet werden. Die Einzelheiten dieser Möglichkeit der Einsichtnahme und einer etwaigen persönlichen Rücksprache werden auf telefonische oder Anfrage per Mail mitgeteilt.

Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der oben angegebenen Dienststelle abgegeben werden. Gemäß § 3 (1) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 3 DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Schönwalde-Glien, den 1. September 2020

                                     gez. 
                                     Bodo Oehme
(Siegel)                        Bürgermeister


Alle relevanten Unterlagen und Informationen finden Sie unter dem Link:

https://my.hidrive.com/share/gpwrwti66q

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