Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 11.04.2019 mit der Drucksache DR 063/2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ für das ca. 7.200m² große, zwischen der Alten Gartenstraße und der Dorfstraße gelegene Pangebiet – bestehend aus den Flurstücken 77, 80, 81 und 82 der Flur 2 - im Ortsteil Schönwalde-Dorf beschlossen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches.
In ihrer Sitzung am 18.06.2020 wurde unter der Drucksache DR 095/2020 der Planentwurf in der Fassung vom 11. Juni 2020 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt.
Das Verfahren wird im zweistufigen Regelverfahren gemäß §§ 2, 4 BauGB aufgestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist neben der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange der Eingriff in die Schutzgüter innerhalb der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu ermitteln. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung von „Gemischte Baufläche“ bzw. „Grünfläche“ in ein „Sondergebiet für Reitsport“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 34 „Pferdehaltung an der Alten Gartenstraße“ ein-schließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag und Geruchsgutachten sowie die Unterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht wird hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:
Landesamt für Umwelt vom 22.10.2019
Landkreis Havelland vom 23.10.2019
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich 20.08.2020 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 bis 13.00 Uhr)
Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne) einsehbar.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönwalde-Glien, den 29. Juni 2020
gez.
Bodo Oehme
(Siegel) Bürgermeister