Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 mit der Drucksache DR 006/2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „KITA Sonnenschein“ beschlossen. Das ca. 0,8 ha große Plangebiet liegt im Zentrum der Ortslage Schönwalde-Siedlung und besteht aus den Flurstücken 139/2 und 139/3 tlw. der Flur 8 in der Gemarkung Schönwalde (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches und
In ihrer Sitzung am 19.03.2020 wurde unter der Drucksache DR 019/2020 der Planentwurf in der Fassung März 2020 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB bestimmt. Aufgrund der Einschränkungen der SRAS-COVID-2-EindV vom 8. Mai 2020 (GVBl. II/20 [Nr. 39]) sowie der zur Zurückdrängung der Virusinfektion gegebenen Hinweise der RKI konnte die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht parallel zur Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33 „KITA Sonnenschein“ wird hiermit für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 2 a Satz 2 BauGB), von der Angabe, welche umweltrelevanten Informationen zur Verfügung stehen und von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung:
Landesamt für Umwelt vom 22.10.2019
Landkreis Havelland vom 23.10.2019
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich 20.08.2020 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 bis 13.00 Uhr)
Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne) einsehbar.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönwalde-Glien, den 22. Juni 2020
gez.
Bodo Oehme
(Siegel) Bürgermeister