Öffentliche Bekanntmachung des Sitzübergangs in die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien
gemäß §§ 59 und 60 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien
Der Gemeindevertreter der CDU, Herr Lothar Lüdtke, hat mit Schreiben vom 29.01.2020 erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter zum 01.02.2020 niederlegt. Diese Erklärung stellt einen Mandatsverzicht im Sinne des § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG dar. Damit verliert er die Rechtsstellung als Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zum 01.02.2020.
Gemäß § 60 Abs. 3 und 6 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zum 01.02.2020 auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU, Frau Nicole Kowohl übergeht.
Frau Nicole Kowohl hat den Übergang des Sitzes durch entsprechende Erklärung vom 03.02.2020 angenommen.
Schönwalde-Glien, den 05.02.2020
gez.
C. Hein
Wahlleiterin der Gemeinde Schönwalde-Glien