Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstraße 2“ der Gemeinde Schönwalde-Glien sowie Offenlage des Vorentwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ für den Ortsteil Grünefeld


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat ihrer Sitzung am 20.09.2018 unter der Drucksache DR 141/2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Grünefelder Dorfstr. 2“ beschlossen.

In der Sitzung am 21.02.2019 wurde unter der Drucksache DR 010/2019 der Vorentwurf zum Bebauungsplan  für das ca. 838m² große, im Westen des Ortsteils Grünefeld in der Nähe der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L16 gelegene Plangebiet einschließlich der Begründung mit Stand Dezember 2018 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung  der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB bestimmt.

Gleichzeitig wurde der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ gebilligt und ebenfalls zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Normalverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes  nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ bestehend aus dem Flurstück 19 tlw. der Flur 1 in der Gemarkung Grünefeld (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung  sowie der Vorentwurf zur Änderung des FNP zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ werden für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Vorentwurf Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ Stand Dezember 2018
  • Begründung zum Vorentwurf Stand Dezember 2018
  • Vorentwurf zur Änderung des FNP zum Bebauungsplan „Grünefelder Dorfstr. 2“ mit Erläuterungsbericht Stand Dezember 2018

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 26.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 5. März 2019

                                       gez.
                                       Bodo Oehme
(Siegel)                         Bürgermeister