Offenlage des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Chaussee 7A“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien, hier: Verlängerung des bekanntgemachten Zeitraums der Offenlage


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 15.11.2018 unter der Drucksache DR 190/2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Chaussee 7A“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich der Ortslage Paaren im Glien unmittelbar an der Ortsdurchfahrt der Landesstraße l6 (Chaussee).

In der Sitzung am 11.04.2019 wurde unter der Drucksache DR 215/2018 der Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Planung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren und als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Gemeinde legt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Gemäß § 2 a BauGB bildet der Umweltbericht einen gesonderten Teil der Begründung.

Gemäß Bekanntmachung über die Offenlage in der Zeit vom 20. Mai 2019 bis zum 21. Juni 2019 im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien vom 16. Mai 2019 liegt der Vorentwurf  in der Fassung März 2019 für das ca. 1.400m² große Plangebiet, bestehend aus dem Flurstück 486 der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches) einschließlich der Begründung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus; parallel dazu erfolgt nach § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Die Auslegungsfrist wird hiermit bis einschließlich 1. Juli 2019 verlängert.

Die Planunterlagen liegen im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/Offenlagen) einsehbar.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 23. Mai 2019

gez.                  Bodo Oehme
(Siegel)             Bürgermeister