Offenlage des Entwurfs zur 13. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 mit der Drucksache DR 036/2018 die 13. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im östlichen Ortseingangsbereich der Ortslage Paaren im Glien.

Der Entwurf zur 13. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ im Ortsteil Paaren im Glien für den ca. 539 m² großen Änderungsbereich, bestehend aus dem Flurstück 643 der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches mit Änderungsbereich), wird hiermit in der Entwurfsfassung Mai 2019 einschließlich der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht (§ 2 a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) sowie von einer Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten (§ 4 c BauGB) abgesehen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 30.09.2019 bis einschließlich 30.10.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.17, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 bis 13.00 Uhr)

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne) einsehbar.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 23. August 2019

                                                               gez.
                                                               Bodo Oehme
                (Siegel)                                  Bürgermeister