Offenlage des Entwurfs zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 mit der Drucksache DR 103/2017 die 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ beschlossen. Das Plangebiet liegt im östlichen Ortseingangsbereich der Ortslage Paaren im Glien.

Gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) kann für das Planänderungsverfahren  z.Z. das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der 1. Entwurf zur 12. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ im Ortsteil Paaren im Glien für den insgesamt                           ca. 3,5 ha großen Änderungsbereich, bestehend aus dem Flurstück 599 (teilweise) der Flur 4 in der Gemarkung Paaren im Glien (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches mit Änderungsbereich), in der Entwurfsfassung September 2017 hat in der Zeit vom 01.11.2017 bis zum 01.12.2017 öffentlich ausgelegen.

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.02.2019 zur Drucksache DR 229/2018 wurde mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gleichzeitig der 2. Planentwurf einschließlich der Begründung mit Stand Februar 2019, Faunistischer Standortuntersuchung zur Avifauna, Fledermausfauna und Reptilienfauna sowie der Potentialanalyse der Insektenfauna und Kontrolle auf Vorkommen des Nachtkerzenschwärmers gebilligt und gemäß § 4a BauGB zur eingeschränkten Beteiligung der Behörden sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von 2 Wochen bestimmt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2019 bis zum 08.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwochvon 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Neben den o.g. Unterlagen liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 24.11.2017
  • Stellungnahme der Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. vom 02..11.2017
  • Stellungnahme des Landesbetriebes Forst vom 14.11.2017
  • Stellungnahme des Landkreises Havelland vom 01.12.2017   

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne) einsehbar.

Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es könne von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 5. März 2019

                                     gez.
                                     Bodo Oehme
(Siegel)                      Bürgermeister