Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat ihrer Sitzung am 21.02.2019 unter der Drucksache DR 041/2019 den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ für das ca. 2,55 ha große Plangebiet westlich/ südwestlich der Ortsdurchfahrt der Brieselanger Straße (Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K6302) des Ortsteils Pausin einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie der artenschutzrechtlichen Einschätzung jeweils mit Stand Januar 2019 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Normalverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Der Entwurf zum Bebauungsplan „An der Brieselanger Straße“ bestehend aus
- den Flurstücken 241, 40/25, 40/27, 40/29, 40/3 sowie jeweils anteilig 242 und 34 der Flur
- 5 in der Gemarkung Pausin (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage)
einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:
- Planzeichnung Entwurf Stand Januar 2019
- Begründung Entwurf Stand Januar 2019
- Umweltbericht Stand Januar 2019
- Artenschutzrechtliche Einschätzung Stand Januar 2019
Daneben liegen folgende, nach Ansicht der Gemeinde umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
- Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 20.08.2018
- Stellungnahme des Landesbetriebs Forst vom 25.07.2018
- Stellungnahme des Landkreises Havelland vom 30.08.2018
Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 26.04.2019 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).
Während dieser Zeit wird jedermann Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben und es können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönwalde-Glien, den 5. März 2019
gez.
Bodo Oehme
(Siegel) Bürgermeister