Offenlage des Vorentwurfs über den Bebauungsplan Nr. 29 „Ambulante Pflegeeinrichtung Fehrbelliner Str. 8“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Alle Unterlagen finden Sie unter Ratsinformationsdienst der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 unter der Drucksache DR 176/2018 den Vorentwurf mit Stand Oktober 2018 über den Bebauungsplan Nr. 29 „Ambulante Pflegeeinrichtung Fehrbelliner Str. 8“ für das in der Nähe des Kreuzungspunktes Berliner Allee/ Straße der Jugend/ Fehrbelliner Straße ca. 1 ha große Plangebiet östlich der Ortsdurchfahrt der L16/ Fehrbelliner Straße gelegene Pangebiet gebilligt und ihn zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Normalverfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie einer förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 29 „Ambulante Pflegeeinrichtung Fehrbelliner Str. 8“ bestehend aus den Flurstücken 280 tlw. der Flur 1 sowie den Flurstücken 1/5, 158 tlw., 160 und 208 tlw. der Flur 15in der Gemarkung Schönwalde (siehe Karte des räumlichen Geltungs-bereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Planzeichnung Vorentwurf Stand Oktober 2018
  • Begründung Vorentwurf Stand Oktober 2018
  • Umweltbericht Vorentwurf Stand Oktober 2018
  • Eingriff-/ Ausgleichsbilanzierung Stand Oktober 2018
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) Stand Oktober 2018

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 26.11.2018 bis einschließlich 28.12.2018 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:                              

Montag, Mittwoch

von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstagvon 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstagvon 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitagvon 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
ausgenommen ist die Mittagspausevon 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 23. Oktober 2018


gez..                                                     

Bodo Oehme                      
Bürgermeister