Offenlage des Entwurfs über die Änderung des Bebauungsplans „WA I – In den Hufen“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf


Alle Unterlagen finden Sie unter Ratsinformationsdienst der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 18.10.2018 unter der Drucksache DR 170/2018 den Entwurf mit Stand 01.10.2018 zur Änderung der Satzung über den Bebauungsplan „WA I – In den Hufen“ für das ca. 0,3 ha große Änderungsgebiet nördlich der Wansdorfer Dorfstraße des Ortsteiles Wansdorf gebilligt und ihn zur die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB geändert mit dem Ziel der Nachverdichtung einer im Innenbereich liegenden und gut erschlossenen Fläche. Auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung kann hier verzichtet werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus den Flurstücken 288, 356 und 357 der Flur 4 von Wansdorf (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage), einschließlich der Begründung wird für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt:

  • Planzeichnung Entwurf Stand 1. Oktober 2018
  • Begründung Entwurf Stand 1. Oktober 2018
  • Fachbericht Prüfung der Umweltbelange mit Bestandsplan Fauna Stand Juli 2018

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden ebenfalls ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Abt. Technischer Umweltschutz 2 vom 23.05.2018
    Betroffene Themenkomplexe: Immissionsschutz, Wasserwirtschaft
  • Stellungnahme des Landkreises Havelland vom 25.05.2018
    Betroffene Themenkomplexe: Artenschutzrechtliche Belange, Niederschlagswasser-versickerung

Ergänzend sind die Unterlagen im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft/ Bebauungspläne/ Offenlagen) einsehbar.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 26.11.2018 bis einschließlich 28.12.2018 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

                                   Montag, Mittwoch                  von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                   Dienstag                                 von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

                                   Donnerstag                            von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,

                                   Freitag                                     von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                   (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 23. Oktober 2018


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister