Auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gesetze, Satzungen und Vorschriften für die Erhebung von Gebühren erlässt die Gemeinde Schönwalde-Glien die 5. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).
- §§ 3 und 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez. 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32)
- § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 ( GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I. Nr. 32)
- §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32).
- Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Nr. 11 vom 22. November 2007).
Artikel 1
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 24.09.2014, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien, Nr. 10 vom 02.10.2014 wird wie folgt geändert:
1.) § 3 Abs. (4) wird wie folgt neu gefasst:
„(4) Beim Sommerdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:
für Rad- und Gehwege 0,58 Euro/Frontmeterlänge“
2.) § 3 Abs. (5) wird wie folgt neu gefasst:
„(5) Beim Winterdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstückseite (Absätze 1 bis 3) jährlich:
für Rad- und Gehwege 1,35 Euro/Frontmeterlänge“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 5. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungs-gebührensatzung) tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien in Kraft.
Schönwalde-Glien, den 17. August 2017
gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister