Offenlage des Entwurfs zur 11. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Der Entwurf  zur 11. Änderung des  Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ im Ortsteil Paaren im Glien für das insgesamt ca. 12,5 ha große Plangebiet am östlichen Ortseingang (Gemarkung Paaren, Flur 4, Flurstücke 215/1, 217/1, 221, 347, 348, 350, 351, 359-366, 369-388, 393-396, 400, 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462-464, 476, 478, 563, 564, 568-573, 580, 586-600, 604, 610-612 - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache DR 175/2015 vom 10.12.2015 in der Entwurfsfassung November 2015 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Das Planänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB ohne Umweltbericht, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung   (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom Umweltbericht (§ 2 a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) sowie von einer Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten (§ 4 c BauGB) abgesehen.

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.02.2016 bis einschließlich 01.03.2016 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch     von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag                   von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag               von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                     von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 07.01.2016


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




 (Siegel)


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