Offenlage des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Der Entwurf  zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde" im Ortsteil Schönwalde-Siedlung für das ca. 7,37 ha große Plangebiet am südlichen Ortsrand des Ortsteils Schönwalde-Siedlung (Gemarkung Schönwalde, Flur 20, Flurstücke 1 und 2) - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage - einschließlich der Begründung mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache DR 83/2015 vom 23.07.2015 in der Entwurfsfassung Juli 2015 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Anlass der 2. Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung der sportlichen und freizeittechnischen Möglichkeiten innerhalb des Plangebietes. Ziel ist die Förderung der Erholungsnutzung und die Anpassung der vorhandenen Sport- und Spielanlagen an den aktuellen Bedarf.

Das Planänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz
  • Lärmimmissionsprognose
  • Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schönwalde-Glien
  • Landschaftsplan (LP) der Gemeinde Schönwalde-Glien

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 31.08.2015 bis einschließlich 01.10.2015 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 26. Juli 2015


gez.                                                                
Bodo Oehme
Bürgermeister   




 (Siegel)


HIER gelangen Sie zur Beschlussvorlage mit den entsprechenden Planunterlagen