Der Entwurf zur 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum" für das rd. 14,9ha große Plangebiet nordwestlich der alten Dorflage Schönwalde mit den Flurstücken 257, 258 tlw., 45, 249, 251, 37 tlw., 40 tlw., 41, 42 und 43 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde (Katasterstand 01.10.2010) - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage - einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache DR 132/2015 vom 15.10.2015 in der Fassung September 2015 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum" erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB: Mit dem Änderungsverfahren werden keine Vorhaben vorbereitet oder begründet, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müsste (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und es gibt auch eine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 23.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Die Unterlagen können auch im Internet unter sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de zur o.g. Drucksachennummer eingesehen werden.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schönwalde-Glien, den 27.10.2015