Der Entwurf in der Planfassung Februar 2015 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 Gewerbegebiet „Erlenbruch" im Ortsteil Schönwalde-Dorf für das insgesamt ca. 11,6ha große Plangebiet östlich der Landesstraße L 20, südlich der Hauptzufahrtsstraße Zum Erlenbruch sowie westlich und nördlich landwirtschaftlicher Flächen (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien vom 16.04.2015 zur Drucksache DR 028/2015 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, weil durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Erarbeitung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 01.06.2015 bis einschließlich 01.07.2015 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 24. April 2015