Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 28.07.2009 erhält folgender Platz in der Gemarkung Schönwalde die Eigenschaft einer öffentlichen Straße / Platzes und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:
Lagebezeichnung:
Gemarkung Schönwalde, Flur 1
Flurstück 397 tlw.
Platzname:
- Parkplatz Sachsenweg-
Klassifizierung:
Der vorstehende Platz ist ein öffentlicher Platz gemäß § 2 und 3 BbgStrG
Funktion:
Parkplatz
Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Schönwalde-Glien
Widmungsbeschränkung:
ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend
Inkrafttreten:
Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.
Schönwalde-Glien den 24.09.2014
i.V. K. Hartley