Offenlage des Entwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Der Entwurf  zur 9. Änderung des  Bebauungsplans „Am Schmiedeweg" im Ortsteil Paaren im Glien für das insgesamt ca. 12,5 ha große Plangebiet am östlichen Ortseingang (Gemarkung Paaren, Flur 4, Flurstücke 215/1, 217/1, 221, 347, 348, 350, 351, 359-366, 369-388, 393-396, 400, 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462-464, 476, 478, 563, 564, 568-573, 580, 586-600, 604, 610-612 - siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 46/2014 vom 20.03.2014 in der Entwurfsfassung März 2014 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß Aufstellungsbeschluss vom 23.01.2014 (Drs. Nr. 3/2014) soll die festgesetzte Baugrenze auf dem Flurstück 643 (ehemals 590) der Flur 4 um ca. 2,50m nach Süden in Richtung Chaussee verschoben sowie die textliche Festsetzung Nr. 9.1.3. gestrichen werden.

Das Planänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom Umweltbericht (§ 2 a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) sowie von einer Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten (§ 4 c BauGB) abgesehen.

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit  an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 07.04.2014 bis einschließlich 07.05.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag  von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Schönwalde-Glien, den 24. März 2014


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister 




(Siegel)