Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig", Ortsteil Schönwalde-Siedlung für das im nordöstlichen Randbereich der Ortslage Schönwalde-Siedlung gelegene Plangebiet mit den Flurstücken 220/3 bis 220/8, 220/11 bis 220/44, 267 bis 285, 219/1 Tfl. und 236 Tfl. der Flur 5 in der Gemarkung Schönwalde (Katasterstand der Plangrundlage April 2006) (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 116/2014 vom 17.07.2014 in der Entwurfsfassung Juli 2014 gebilligt und nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen einschließlich den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25.08.2014 bis einschließlich 25.09.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Neben dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan in Kapitel 8 der ausliegenden Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen (einschließlich Angaben zur Berücksichtigung der Belange des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG), Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie möglichen Wechselwirkungen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern verfügbar und können eingesehen werden:
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie den bisher durchgeführten förmlichen Behördenbeteiligungen zu folgenden Schutzgütern und Themenblöcken:
Schutzgut Boden:
Kompensationsbedarf und geeignete Kompensationsmaßnahmen für die Neuversiegelung von Boden, Bodenschutz
Schutzgut Wasser:
Schutz der Oberflächengewässer (Gewässerrandstreifen), Grundwasserneubildung (Niederschlagsversickerung), Schutz des Grundwassers
Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Bodendenkmalschutz, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen, Waldeigenschaft von Flächen (keine)
Gutachterliche Informationen (Fachgutachten) zu folgenden umweltrelevanten Aspekten bzw. Themenblöcken:
Schutzgut Tiere und Pflanzen:
Artenschutzfachlicher Beitrag (Artenschutzgutachten) zum Vorkommen und zur möglichen Betroffenheit europäisch geschützter Tier- und Pflanzenarten (Anhang zur Begründung)
Schönwalde-Glien, den 29. Juli 2014