Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Der Entwurf  zur 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006" im Ortsteil Paaren im Glien (Stand 29. Oktober 2013) für das ca. 33,5ha große Plangebiet südlich der Ortslage von Paaren im Glien  (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 177/2013 vom 14.11.2013 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. nach § 2 Abs. 2 BauGB zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden bestimmt.

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im regulären Verfahren mit Umweltprüfung und unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durchgeführt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 30.12.2013 bis einschließlich 31.01.2014 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch         von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag                       von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag                   von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag                         von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

  • Stellungnahme des Landkreises Havelland zum Artenschutz, zum Landschaftsschutzgebiet, zum Schutz des Landschaftsbildes, zur Bodendenkmalpflege und zur Abfallentsorgung;
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Immissionsschutz, Bodenschutz und zur Wasserwirtschaft;
  • Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes zur Oberflächenentwässerung;
  • Bebauungsplan Nr. 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006", festgesetzt 2008) und Grünordnungsplan mit Gutachten zum Immissionsschutz;
  • Umweltprüfung/ Umweltbericht zur 1. Änderung mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie mit der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung.

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Schönwalde-Glien, den 17.12.13


gez.          
Bodo Oehme
Bürgermeister      




(Siegel)