Beschluss Nr. 115/2012 aus Gemeindevertretersitzung vom 20.9.2012
Widmung des Parkplatzes am Rathaus, OT Schönwalde-Siedlung
Der Parkplatz am Rathaus OT Schönwalde-Siedlung (Flur 15, Flurstücke 157/5 tlw. und 156 tlw., Gemarkung Schönwalde) wird gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich gewidmet.
(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung
Widmungsverfügung
Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 28.07.2009 erhält folgender Platz in der Gemarkung Schönwalde die Eigenschaft einer öffentlichen Straße / Platzes und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:
Lagebezeichnung:
Gemarkung Schönwalde, Flur 15
Flurstück 157/5 tlw. und 156 tlw.
Platzname
- Rathausplatz -
Klassifizierung:
Der vorstehende Platz ist ein öffentlicher Platz gemäß § 2 und 3 BbgStrG
Funktion:
Markt- und Parkplatz
Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Schönwalde-Glien
Widmungsbeschränkung:
ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend
Inkrafttreten:
Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.
Schönwalde-Glien den 10.10.2012