Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie" der Gemeinde Schönwalde-Glien
Der Entwurf zum sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie" der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stand Dezember 2011) einschließlich Begründung mit Umweltbericht wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.01.2012 unter der Drucksache Nr. 02/2012 gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Einsichtnahme bestimmt; die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 12.03.2012 bis zum 13.04.2012 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, | |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, | |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr | |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 30.1.2012